Vor der Therapie
Laut dem MTD-Gesetz (§ 7 Abs. 3) darf Ergotherapie nur auf ärztliche Anordnung ausgeübt werden, daher ist zu Beginn der Therapie ein Verordnungsschein vom Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus notwendig.
Ärztliche Verordnung
Patientendaten
Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und Versicherungsträger, Anschrift
Diagnose
Verordnungstext
Ergotherapie Kathrin Reiter
Häufigkeit: meist 6 oder 10x
Angabe der Therapiedauer: 30, 45 oder 60 Minuten
zum Beispiel
Ergotherapie Kathrin Reiter, 6x45 Minuten
Inhalt
zusätzlich möglich:
Ein Hausbesuch ist gerechtfertigt, wenn
dem*der Patient*in wegen des Gesundheitszustandes ein Aufsuchen einer Praxis nicht zugemutet werden kann und/oder
zur Zielerreichung, das tatsächliche Lebensumfeld mitberücksichtigt, ev. modifiziert werden muss (Wohnraumadaptionen) bzw. die Behandlung in der konkreten Lebensumwelt stattfinden muss, um die gesetzten ergotherapeutischen Ziele auch erreichen zu können.
Der Hausbesuch muss unbedingt am Verordnungsschein vermerkt sein, damit eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen kann.
Zum Beispiel:
Ergotherapie Kathrin Reiter, 10x45 Minuten,
Hausbesuch erbeten.
Hausbesuch
Schienenherstellung
Für eine Schienenanpassung ist eine zusätzliche Verordnung nötig. Die Schiene kann mit einem eigenen Verordnungsschein angefordert werden oder zusätzlich zu einer Behandlung verordnet werden.
Zum Beispiel:
Ergotherapie Kathrin Reiter, 6x45 Minuten, zusätzlich Schienenanpassung erbeten
oder in einem eigenen Verordnungsschein
Ergotherapie Kathrin Reiter, Schienenanpassung erbeten
Nach Terminvereinbarung (unter 0664/6573865 oder kathrin-reiter@gmx.at) bringen Sie die ärztliche Verordnung und alle vorhandenen Befunde (Röntgen, MRT, CT, Arztbriefe, OP-Berichte und ähnliches) zur 1. Therapieeinheit mit.