Vor der Therapie

Laut dem MTD-Gesetz (§ 7 Abs. 3) darf Ergotherapie nur auf ärztliche Anordnung ausgeübt werden, daher ist zu Beginn der Therapie ein Verordnungsschein vom Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus notwendig.

Ärztliche Verordnung

  • Patientendaten

    Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und Versicherungsträger, Anschrift

  • Diagnose

  • Verordnungstext

  • Ergotherapie Kathrin Reiter

  • Häufigkeit: meist 6 oder 10x

  • Angabe der Therapiedauer: 30, 45 oder 60 Minuten

  • zum Beispiel

    Ergotherapie Kathrin Reiter, 6x45 Minuten

Inhalt

zusätzlich möglich:

Ein Hausbesuch ist gerechtfertigt, wenn

  • dem*der Patient*in wegen des Gesundheitszustandes ein Aufsuchen einer Praxis nicht zugemutet werden kann und/oder

  • zur Zielerreichung, das tatsächliche Lebensumfeld mitberücksichtigt, ev. modifiziert werden muss (Wohnraumadaptionen) bzw. die Behandlung in der konkreten Lebensumwelt stattfinden muss, um die gesetzten ergotherapeutischen Ziele auch erreichen zu können.

    Der Hausbesuch muss unbedingt am Verordnungsschein vermerkt sein, damit eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen kann.

  • Zum Beispiel:

    Ergotherapie Kathrin Reiter, 10x45 Minuten,

    Hausbesuch erbeten.

Hausbesuch

Schienenherstellung

Für eine Schienenanpassung ist eine zusätzliche Verordnung nötig. Die Schiene kann mit einem eigenen Verordnungsschein angefordert werden oder zusätzlich zu einer Behandlung verordnet werden.

Zum Beispiel:

Ergotherapie Kathrin Reiter, 6x45 Minuten, zusätzlich Schienenanpassung erbeten

oder in einem eigenen Verordnungsschein

Ergotherapie Kathrin Reiter, Schienenanpassung erbeten

Nach Terminvereinbarung (unter 0664/6573865 oder kathrin-reiter@gmx.at) bringen Sie die ärztliche Verordnung und alle vorhandenen Befunde (Röntgen, MRT, CT, Arztbriefe, OP-Berichte und ähnliches) zur 1. Therapieeinheit mit.